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| Klasse |
Beschreibung |
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| CE |
Vorbesitz Klasse C, (Einschluß: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE - bei Vorbesitz von D), ab 18 Jahre |
| Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und
einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig. |
| Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl.
erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. |
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